Glossar 0
5%-Klausel
Sperrklausel bei Wahlen. Bei Bundestagswahlen dürfen (mit Ausnahmen) nur die Parteien in das Parlament einziehen, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen auf sich vereinigen. Ziel: Splitterparteien aus dem Parlament fernhalten, um stabile Regierungsmehrheit zu gewährleisten.